Recht - Gerecht?
In den letzten Tagen, als es bei uns in Österreich einen Prozeß gab, der nicht nur die Menschen im Land, sondern auch die Medienvertreter aus dem Ausland, interessierte, wurden mir wieder die Berufe der Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter, vermehrt ins Bewußtsein gebracht.
Als Nicht-Jurist möchte man ja einen Täter, der seine eigene Tochter 18 Jahre lang in ein *Verlies* gesperrt hatte, sie vergewaltigte und dadurch 7-facher Vater/Großvater wurde, für immer *wegsperren* - ihm nie wieder die Gelegenheit geben, ein *normales* Leben zu führen.
Fehlanzeige!
Hier beginnt schon einmal meine Bewunderung für die Arbeit des Strafverteidigers, der sich wider besseres Wissen, so motivieren kann , nein - muß, daß der Täter zwar nicht gerade ohne Strafe den Gerichtssaal verlassen, aber doch mit einem möglichst reduzierten Strafausmaß rechnen kann. (Ich weiß, er wird dafür bezahlt - aber er muß gegen seine Überzeugung handeln)
Der Richter wiederum, muß bedenken, daß aus rein juristischer Sicht, Strafen Sanktionen für kriminelles Unrecht sind und aus dem rechtsphilosophischen Gesichtspunkt, die Strafe im weitesten Sinn eine Kompensation der Schuld mit der Intention einer ausgleichenden Gerechtigkeit, ist.
Die Strafe soll schuldangemessen und nicht von irgendwelchen Stimmungen in der Gesellschaft abhängig sein.
"In der Strafe ehrt man den Verbrecher, als vernünftiges Wesen" sagte der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel - übersetzt heißt das -"Auch der schlimmste Verbrecher ist ein Mensch"
Ein totales Wegsperren ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
Da fällt mir, als Laie, nur ein : " Wann hat der Täter sein Opfer menschenwürdig behandelt, als er es 18 Jahre lang weggesperrt hat? "
Die Arbeit eines Anwaltes oder Richters ist äußerst verantwortungsvoll - ich selbst wäre zu sehr von Emotionen geleitet, in so einem Fall, um gerecht zu sein.
Als Nicht-Jurist möchte man ja einen Täter, der seine eigene Tochter 18 Jahre lang in ein *Verlies* gesperrt hatte, sie vergewaltigte und dadurch 7-facher Vater/Großvater wurde, für immer *wegsperren* - ihm nie wieder die Gelegenheit geben, ein *normales* Leben zu führen.
Fehlanzeige!
Hier beginnt schon einmal meine Bewunderung für die Arbeit des Strafverteidigers, der sich wider besseres Wissen, so motivieren kann , nein - muß, daß der Täter zwar nicht gerade ohne Strafe den Gerichtssaal verlassen, aber doch mit einem möglichst reduzierten Strafausmaß rechnen kann. (Ich weiß, er wird dafür bezahlt - aber er muß gegen seine Überzeugung handeln)
Der Richter wiederum, muß bedenken, daß aus rein juristischer Sicht, Strafen Sanktionen für kriminelles Unrecht sind und aus dem rechtsphilosophischen Gesichtspunkt, die Strafe im weitesten Sinn eine Kompensation der Schuld mit der Intention einer ausgleichenden Gerechtigkeit, ist.
Die Strafe soll schuldangemessen und nicht von irgendwelchen Stimmungen in der Gesellschaft abhängig sein.
"In der Strafe ehrt man den Verbrecher, als vernünftiges Wesen" sagte der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel - übersetzt heißt das -"Auch der schlimmste Verbrecher ist ein Mensch"
Ein totales Wegsperren ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
Da fällt mir, als Laie, nur ein : " Wann hat der Täter sein Opfer menschenwürdig behandelt, als er es 18 Jahre lang weggesperrt hat? "
Die Arbeit eines Anwaltes oder Richters ist äußerst verantwortungsvoll - ich selbst wäre zu sehr von Emotionen geleitet, in so einem Fall, um gerecht zu sein.
Elisabetta1 - 27. Mär, 14:24